Der Grundsatz der Freiheit fordert von jedem Mitglied der Burschenschaft, dass es sich selbst die innere Freiheit des Geistes erwirbt, das heißt, es soll frei werden von Vorurteilen, unabhängig und selbständig im Denken und freimütig und tatkräftig im Vertreten seiner Meinung unter Wahrung der Rechte Andersdenkender.
Die persönliche Freiheit besteht im Recht des Einzelnen, sich frei zu entwickeln, auszubilden und zu handeln, solange dadurch nicht die Freiheit anderer beeinträchtigt wird.
Die politische Freiheit bedeutet die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz, die Selbstregierung des Volkes im Rahmen der Verfassung, sowie das Recht jedes Volkes auf seine angestammte Heimat.
Unter akademischer Freiheit versteht die Burschenschaft die Freiheit der Forschung, der Lehre und des Lernens.